Forderungseinzug in Polen · Beratung auf Deutsch

Ihr polnischer Geschäftspartner zahlt nicht?

Wir prüfen Ihre Forderung, entwickeln die passende Strategie und vertreten Sie in Polen – von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis zur Klage und Zwangsvollstreckung.

  • Kommunikation auf Deutsch
  • Vertretung in Polen
  • Büros in Warschau & Leipzig

DEDirekter Ansprechpartner
für deutsche Unternehmen

PLVerfahrensführung
vor polnischen Stellen

360°Von der Prüfung
bis zur Vollstreckung

Wenn eine Rechnung offen bleibt

Grenzüberschreitende Forderungen brauchen eine klare Entscheidung.

Beim Forderungseinzug in Polen zählen nicht nur juristische Schritte. Entscheidend ist, früh zu klären, wo geklagt werden kann, welche Belege tragen und ob die Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung auf Deutsch und einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen – abgestimmt auf Forderung, Schuldner und Kostenrisiko.

Leistungen

Forderungseinzug in Polen aus einer Hand

Für Lieferanten, Dienstleister, Bauunternehmen und andere deutsche Gläubiger mit offenen Forderungen gegen Unternehmen oder Vertragspartner in Polen.

02

Klage und Zahlungsbefehl

Vertretung in polnischen Gerichtsverfahren – einschließlich Prüfung, ob ein Mahn- oder Urkundenverfahren in Betracht kommt.

  • Klagevorbereitung
  • Prozessvertretung
  • Vollstreckungstitel
03

Deutsche Titel in Polen

Vorbereitung der Unterlagen und Einleitung der Vollstreckung, wenn bereits ein deutsches Urteil oder ein anderer Titel vorliegt.

  • EU-Bescheinigungen
  • Polnischer Gerichtsvollzieher
  • Verfahrenskoordination
04

Zwangsvollstreckung

Koordination mit dem Gerichtsvollzieher, Auswahl geeigneter Vollstreckungsmaßnahmen und laufende Kontrolle des Verfahrens.

  • Konten & Forderungen
  • Bewegliches Vermögen
  • Immobilien
05

Insolvenz des Schuldners

Prüfung des Verfahrensstands, Forderungsanmeldung und Wahrnehmung Ihrer Gläubigerrechte in Polen.

  • Registerprüfung
  • Forderungsanmeldung
  • Gläubigervertretung
06

Vertrags- und Beweissicherung

Prüfung von Gerichtsstand, anwendbarem Recht, Verjährung sowie der vorhandenen Vertrags- und Leistungsnachweise.

  • Risikoanalyse
  • Beweislage
  • Handlungsempfehlung

Ablauf

Ein strukturierter Weg zur Durchsetzung

Sie haben während des gesamten Mandats einen persönlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation mit dem Schuldner, polnischen Gerichten und Vollstreckungsorganen koordinieren wir für Sie.

Fall kurz schildern
  1. 01

    Unterlagen prüfen

    Anspruch, Zuständigkeit, Verjährung und Beweislage werden eingeordnet.

  2. 02

    Strategie festlegen

    Sie erhalten eine Einschätzung zu Chancen, Kosten und sinnvollen Schritten.

  3. 03

    Zahlung durchsetzen

    Zunächst außergerichtlich; bei Bedarf gerichtlich vor dem zuständigen Gericht.

  4. 04

    Vollstreckung begleiten

    Ein Titel wird mit geeigneten Maßnahmen in Polen vollstreckt.

Kosten & Wirtschaftlichkeit

Transparenz, bevor Kosten entstehen.

Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie eine klare Einschätzung zum möglichen Vorgehen, zum Kostenrahmen und zum wirtschaftlichen Risiko.

01

Außergerichtlich

Für klar abgegrenzte Maßnahmen kann häufig eine pauschale Vergütung vereinbart werden.

02

Gerichtlich

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich insbesondere nach Streitwert, Verfahrensart und anwendbaren Vergütungsregeln.

03

Kostenerstattung

Welche Kosten der Schuldner im Erfolgsfall tragen muss, wird nach den einschlägigen polnischen Verfahrensregeln beurteilt.

Maciej Niedziałkowski, radca prawny und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Maciej Niedziałkowskiradca prawny · Mitglied der RAK Sachsen

Ihr Ansprechpartner

Rechtliche Brücke zwischen Deutschland und Polen

Maciej Niedziałkowski ist als polnischer Rechtsberater (radca prawny) bei der Bezirkskammer der Rechtsberater in Posen zugelassen. In Deutschland ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

Seine berufliche Erfahrung umfasst die Tätigkeit in Rechts- und Steuerkanzleien, in der öffentlichen Verwaltung, in den Rechts- und Politikabteilungen der polnischen Botschaft in Wien sowie als Unternehmensjurist eines deutschen Handelsunternehmens. Er berät deutsche und polnische Unternehmer im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr.

SprachenDeutsch · Polnisch · Englisch

StandorteWarschau · Leipzig

MitgliedschaftDeutsch-Polnische Juristen-Vereinigung e.V.

ArbeitsweisePersönlich · direkt · lösungsorientiert

Weitere Informationen über die Kanzlei und unsere Beratungwww.np-legal.com

Häufige Fragen

Was deutsche Gläubiger wissen möchten

Jeder Fall ist anders. Diese Antworten geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung der konkreten Unterlagen.

Kann ein deutsches Urteil in Polen vollstreckt werden?+

Grundsätzlich können vollstreckbare Entscheidungen aus Deutschland nach den einschlägigen EU-Regelungen in Polen durchgesetzt werden. Welche Bescheinigungen, Übersetzungen und weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Titel und vom Verfahren ab.

Welches Gericht ist für meine Forderung zuständig?+

Das richtet sich unter anderem nach dem Vertrag, einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung, dem Erfüllungsort und den europäischen Zuständigkeitsregeln. Die Frage sollte vor Einleitung eines Verfahrens geprüft werden.

Muss ich für das Verfahren nach Polen reisen?+

In vielen Fällen ist eine persönliche Anreise nicht erforderlich. Unterlagen, Abstimmungen und Vollmachten können regelmäßig digital oder auf dem Postweg abgewickelt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?+

Hilfreich sind Vertrag oder Bestellung, Rechnungen, Liefer- und Leistungsnachweise, Korrespondenz, Angaben zum Schuldner sowie eine aktuelle Aufstellung von Hauptforderung, Zinsen und bereits erfolgten Zahlungen.

Werden meine Anwaltskosten vom Schuldner erstattet?+

Im polnischen Gerichtsverfahren werden im Erfolgsfall regelmäßig gesetzlich bestimmte Prozesskosten zugesprochen. Diese müssen nicht in jedem Fall sämtliche tatsächlich vereinbarten Anwaltskosten abdecken. Die konkrete Kostenlage erläutern wir vorab.

Wie lange dauert der Forderungseinzug in Polen?+

Die Dauer hängt vor allem von der Reaktion des Schuldners, der Beweislage, dem zuständigen Gericht und einer möglichen Vollstreckung ab. Nach der Erstprüfung lässt sich der zu erwartende Ablauf besser einordnen.

Direkter Kontakt

Offene Forderung in Polen?

Senden Sie die wesentlichen Unterlagen per E-Mail oder rufen Sie direkt an. Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch.

Forderung schildern
Telefon Deutschland +49 162 667 3172
Telefon Polen +48 603 621 518
Warschauul. Puławska 2, Gebäude B, 3. Etage
02-566 Warszawa, Polen
LeipzigEssener Straße 100
04357 Leipzig, Deutschland